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Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024

Planfeststellungsbeschluss

für die Erweiterung des Vorfelds A u.a.

des Verkehrsflughafens Köln/Bonn

 

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt,

Naturschutz und Verkehr

vom 31.01.2024

II.5-31-21-4 (2)

 

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie  die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.

Die komplette Öffentliche Bekanntmachung können Sie hier als PDF aufrufen.