Anlässlich der bevorstehenden Stichwahl zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am Sonntag, dem 28.09.2025, gibt es viele Fragen hinsichtlich des Briefwahlverfahrens, die im Folgenden beantwortet werden sollen:
Wer kann per Brief wählen?
Alle Wahlberechtigten (Deutsche oder EU-Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit 29.08.2025 im Wahlgebiet wohnen) können grundsätzlich per Brief wählen. Ein besonderer Grund muss bei dem Briefwahlantrag nicht angegeben werden.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahl kann bis zum 24.09.2025 online hier und im Briefwahlbüro bis zum 26.09.2025 bis 15 Uhr beantragt werden. Sie können die Unterlagen auch formlos über die E-Mail-Adresse wahlenneunkirchen-seelscheidde beantragen – bitte mit Angabe von Name, Vorname, Adresse sowie Geburtsdatum. BriefwählerInnen, die Briefwahlunterlagen bei der Kommunalwahl am 14. September beantragt haben, bekommen die Unterlagen automatisch zugesendet.
Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden voraussichtlich am 18.09.2025 versandt.
Bitte prüfen Sie daher, ob Ihnen die Unterlagen spätestens 7 Tage nach Antragstellung zugehen und melden Sie sich andernfalls rechtzeitig im Wahlbüro.
Ab dem 18.09.2025 ist eine Stimmabgabe im Briefwahlbüro des Rathauses während der Öffnungszeiten möglich.
Kann ich, obwohl ich Briefwahl beantragt habe, auch im Wahllokal wählen?
Ja. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, wenn eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten hat. Dieser unterschriebene Wahlschein kann entweder zur Briefwahl genutzt werden oder – wenn er noch nicht abgeschickt wurde – am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirkes in Neunkirchen-Seelscheid vorgezeigt und zur dortigen Stimmabgabe genutzt werden.
Eine Stimmabgabe in einer Nachbarkommune oder einem anderen Wahllokal im Gemeindegebiet ist nicht möglich.
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief zurücksenden?
Die wahlberechtigte Person trägt die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein rechtzeitig bis 16.00 Uhr am 28.09.2025 bei der örtlichen Wahlbehörde eingeht.
Der Briefkasten am Rathaus wird um diese Zeit letztmalig geleert – am Bürgerbüro in Seelscheid ist ein Einwurf bis 15.30 Uhr am Wahltag möglich. In Ihrem Wahllokal können Sie am 28.09.2025 von 8 - 18 Uhr wählen.
Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief so schnell wie möglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wieder ausgefüllt und unterschrieben (Wahlschein) zurückzusenden.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur Briefwahl wenden Sie sich gerne an
Herrn Martin Kraemer, Tel. 02247/303-322,
bzw. an Frau Bettina Pissarewsky, Tel. 02247/303-340 im Briefwahlbüro.

