Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat die Verkehrsregeln in Teilen der Dahlerhofer Straße im Ortsteil Neunkirchen angepasst. Einige Abschnitte, die bisher als Spielstraße ausgeschildert waren, gelten ab sofort als Tempo-30-Zone.
Was war das Problem?
Eine Spielstraße, offiziell „verkehrsberuhigter Bereich", darf nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, also weniger als 20 km/h. Eine Verkehrsmessung im Mai 2025 zeigte jedoch ein anderes Bild: Täglich fuhren rund 840 Fahrzeuge durch die Straße, teilweise mit bis zu 33 km/h. Das ist deutlich zu schnell für eine Spielstraße.
Darüber hinaus entspricht die Straße in den Randbereichen (Hausnummern 9–17 und 56–66a) baulich nicht dem Bild einer Spielstraße: Es gibt dort Gehwege und eine klare Trennung zwischen Fahrbahn und Fußweg, die sich sowohl durch einen deutlichen Niveauunterschied als auch durch unterschiedliche Oberflächenbeläge ergibt. Für Autofahrende wirkt der Abschnitt daher wie eine gewöhnliche Straße – was zu Unsicherheit und dem erhöhten Tempo wahrscheinlich beigetragen hat.
Warum musste gehandelt werden?
Eine Spielstraße ist laut Straßenverkehrsordnung nur dort zulässig, wo die Straße baulich erkennbar als gemeinsamer Aufenthaltsbereich gestaltet ist, zum Beispiel ohne Bordsteinkanten, auf einer Ebene für Fußgänger und Fahrzeuge. Das ist in den genannten Randbereichen der Dahlerhofer Straße aus den vorgenannten Aspekten nicht der Fall. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis hatte daher auf diese „Unstimmigkeit“ hingewiesen. Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 30. Juni 2025 bestätigten Vertreter der Gemeinde, der Polizei und des Straßenverkehrsamtes den Handlungsbedarf.
Was ändert sich konkret?
| Abschnitt | Bisherige Regelung | Neue Regelung |
| Hausnr. 9–17 und 56–66a | Spielstraße | Tempo-30-Zone |
| Hausnr. 17–56 | Spielstraße | Spielstraße (bleibt bestehen) |
Der mittlere Abschnitt zwischen den Hausnummern 17 und 56 bleibt Spielstraße – hier ist die Straße tatsächlich niveaugleich ausgebaut und erfüllt alle Voraussetzungen.
Was bedeutet das für Anwohnerinnen und Anwohner?
In den betroffenen Randbereichen gilt nun offiziell Tempo 30 – also das, was die Straße baulich ohnehin vermittelt. Die neue Beschilderung schafft Klarheit und sorgt dafür, dass Regelung und Wirklichkeit wieder übereinstimmen. Für den Großteil des Straßenabschnitts (Hausnr. 17–56) ändert sich nichts: Dort bleibt es bei den Regeln der Spielstraße, Fußgänger haben weiterhin Vorrang und dürfen die gesamte Straßenbreite nutzen.

