Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die stürmische Jahreszeit beginnt und viele Flächen werden durch herabfallendes Laub und Schmutz verunreinigt werden.
Wir möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass es die Aufgabe des/der jeweiligen Grundstückseigentümers/-eigentümerin ist, sowohl die Gehwege als auch die Straße entlang des Grundstücks regelmäßig zu reinigen. Zur Reinigung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Tierexkrementen, Laub und Ähnlichem. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Unkraut und Wildkräutern an Pflastersteinen, Straßenrändern, Verkehrszeichen und Laternenmasten.
Fußgängern mit Kinderwagen und Rollatoren wird das Vorankommen durch zugewachsene und verschmutzte Gehwege unnötig erschwert.
Die Verpflichtung zur Gehweg- oder Straßenreinigung ergibt sich aus den Bestimmungen zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Die aktuelle Fassung befindet sich auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unter:
www.nk-se.de/rathaus-service/orts-und-planungsrecht
Immer wieder für Ärger sorgen auch die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der/die Halter/in verpflichtet ist, die Exkremente des Tieres sofort zu entfernen. Das Liegenlassen der Ausscheidungen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Für den Fall, dass die Hinterlassenschaften nicht entfernt wurden und der/die Verursacher/in nicht zu ermitteln ist, geht die Verpflichtung zur Entfernung auf den/die jeweilige(n) Anlieger/in über.
Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen in der Hoffnung auf ein sauberes und gepflegtes Gemeindegebiet.

