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Der Rat hat mit Mehrheit den Haushalt 2025 abgelehnt

In der gestrigen Ratssitzung stand mit der Entscheidung über den Haushalt 2025 einer der wichtigsten Punkte für das Jahr 2025 auf der Tagesordnung. Der Haushaltsentwurf der Verwaltung ist dabei von einer Mehrheit des Rates abgelehnt worden.


Da bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2024 der Haushaltsentwurf abgelehnt wurde, hatte die Verwaltung eine Vorlage erstellt, in der die Folgen eines abgelehnten Haushaltes dargestellt wurden.


Grundsätzlich gilt für eine solche Situation die Regelungen des § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es: „Die Gemeinde darf in der vorläufigen Haushaltsführung ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.


Aus der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung nach Ablehnung des Haushaltes ergeben sich folgende Konsequenzen für die Gemeinde:
•    Keine Auszahlung der Zuschüsse für Vereine
•    Keine Zuschüsse für Seniorenarbeit und Ferienfreizeiten
•    Keine Seniorenmesse in 2025
•    Keine Leistungen für Brauchtumsveranstaltungen (Karneval, Frühlingsfest) über die ordnungsrechtlich erforderlichen Maßnahmen hinaus
•    Absage der Einweihungsfeier für das neue Feuerwehrgerätehaus in Neunkirchen
•    Absage traditionsreicher Veranstaltungen der Gemeindeverwaltung
•    Keine Ersatzbeschaffungen für Spielplätze
•    Zunächst keine Beschaffungen mehr für Schulen, OGS und dem JuZe, außer dem dringend notwendigen Bedarf
•    Keine Wiedereröffnung der Sauna in der Aquarena
•    Einstellung des Sitzungsstreamings
•    Keine Durchführung von Projekten der Bücherei soweit nicht aus Drittmitteln finanziert
•    Keine Umsetzung der laufenden Wunschbaumaktion, wenn der notwendige Betrag nicht vollständig durch Spenden aufgebracht werden sollte
•    Keine Gratulationsgeschenke für Alters- und Ehejubilare
•    Keine Einführung des Fachverfahren Gebäudewirtschaft
•    Kein Beitritt zum Netzwerk naturnaher Kommunen „KommBio“
•    Keine Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
•    Keine Neueinrichtung dringend benötigter Stellen
•    Keine Einstellung neuer Auszubildenden


Mehrheitlich beschlossen wurde in der Sitzung die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025. Wie im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2025 und der Beschlussvorlage zu den Haushaltsberatungen dargestellt, ist es nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der Entwicklung der Ertragslage der Gemeinde unvermeidbar, an der vorgesehenen Hebesatzanpassung für das Haushaltsjahr 2025 festzuhalten. Nach der vom Finanzministerium veröffentlichten Aufstellung der aufkommensneutralen Hebesätze entspricht dies einem aufkommensneutralen Hebesatz nach Grundsteuerreform von 870 Punkten. Bei der Grundsteuer A ist eine aufkommensneutrale Anpassung des derzeit geltenden Hebesatzes von 599 Punkten auf 601 Punkten vorgesehen.


Die seit geraumer Zeit bereits sehr angespannte finanzielle Situation in den Kommunen trifft auch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hart. Der Aufgabenzuwachs und die unzureichende auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Länder zwingt Städte und Gemeinden nach wie vor zu radikalen Streichungen von insbesondere freiwilligen Leistungen. Die Folge sind massive Einschnitte in die gesellschaftlichen Strukturen vor Ort. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken, damit der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht auf dem Spiel steht.


Die Ratssitzung fand am 11. Dezember statt und wurde live gestreamt. 30 Tage lang kann die Aufzeichnung abgerufen werden unter: https://www.nk-se.de/livestreams/