Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt, die o.g. Straße in der ersten Jahreshälfte 2027 auszubauen.
Die von der Straße erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Um die betroffenen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohner über die Bauplanung, die Auswirkungen der Maßnahme sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen zu unterrichten, wird eine
EINWOHNERVERSAMMLUNG
am Mittwoch, den 07. Oktober 2026, um 18:00 Uhr,
im Ratssaal des Rathauses in Neunkirchen, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
durchgeführt.
In der Einwohnerversammlung sollen die Planung sowie die finanziellen Auswirkungen vorgestellt und erläutert werden. Alle Betroffenen haben dabei Gelegenheit, Fragen und Anregungen sowie Wünsche zum Ausbau vorzubringen. Diese fließen mit in die weitere Beratungsfolge im Ausschuss ein.
Die Planung kann zusätzlich nach telefonischer Rücksprache in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026 während der Öffnungszeiten beim Bauamt der Gemeinde, Rathaus, Hauptstraße 78, 1. OG, Frau Kluge-Zimmer 110 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, eingesehen werden. In dieser Zeit ist es möglich, Anregungen zur Niederschrift abzugeben.
Das Ergebnis der Einwohnerversammlung wird dem zuständigen Fachausschuss des Rates der Gemeinde vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schneider
Beigeordneter

