Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt, die o.g. Straße in der zweiten Jahreshälfte 2024 auszubauen.
Die von der Straße erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Um die betroffenen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohner über die Bauplanung, die Auswirkungen der Maßnahme sowie die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen zu unterrichten, wird eine
EINWOHNERVERSAMMLUNG
am Dienstag, den 14. Mai 2024, um 18:00 Uhr,
im Ratssaal des Rathauses in Neunkirchen, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
durchgeführt.
Nach Vorstellung der Bauplanung und den Erläuterungen zu den Auswirkungen der Maßnahme besteht die Möglichkeit, sich zu den Ausführungen zu äußern und die auftretenden Fragen mit den Vertretern der Fraktionen des Rates der Gemeinde, der Gemeindeverwaltung und dem Planungsbüro zu erörtern. Eine Beschlussfassung findet nicht statt.
Die Planung kann zusätzlich in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024 während der Dienststunden beim Bauamt der Gemeinde, Rathaus, Hauptstraße 78, 1. OG, Frau Kluge-Zimmer 110 und Frau Krauß-Zimmer 118 in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, eingesehen werden. In dieser Zeit ist es möglich, Anregungen zur Niederschrift abzugeben.
Das Ergebnis der Einwohnerversammlung wird dem zuständigen Fachausschuss des Rates der Gemeinde vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Schneider
Beigeordneter