Rhein-Sieg-Kreis. Elterngeld soll jungen Familien helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten gehen können. Anspruch auf Elterngeld haben aktuell Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die man sich entscheidet: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Diese Varianten lassen sich auch miteinander kombinieren.
Elterngeld kann bequem online unter www.rhein-sieg-kreis.de/elterngeld beantragt werden.
Nach einer Registrierung mit einem Benutzerkonto kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller in das Portal einloggen und wird durch die Antragstellung geleitet. Alle notwendigen Nachweise können in digitaler Ausfertigung hochgeladen werden. Am Ende muss man aber eine Seite für die handschriftliche Unterschrift ausdrucken, unterschreiben und unter dieser Postadresse an das Kreissozialamt senden:
Kreishaus Siegburg
Postfach 1551
53705 Siegburg
Das ist momentan noch nötig, da das Land NRW die digitale Unterschrift erst in einem nächsten Schritt einführen wird.