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Entgeltordnung für die Benutzung der AQUARENA – Schwimmhalle der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444) hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Entgeltordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Aquarena -Schwimmhalle der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid neu gefasst:Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444) hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Entgeltordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Aquarena -Schwimmhalle der Gemeinde Neunkirchen- Seelscheid neu gefasst:

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