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ERRICHTUNG ÖFFENTLICHER LADEINFRASTRUKTUR IM GEMEINDEGEBIET

Im Rahmen der Energiewende und zur Förderung der Elektromobilität verfolgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid das Ziel, den Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet zu unterstützen. In seiner Sitzung vom 10.07.2025 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschlossen. 
Sie regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Bedingungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.

Weitere Informationen zum Ablauf des Erlaubnisverfahrens finden Sie unter: https://www.nk-se.de/umwelt-wohnen-bauen/mobilitaet/ladeinfrastruktur