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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Herr Carsten Geiger hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 30.06.2024 niedergelegt.

Herr Geiger hat sein Mandat über die Reserveliste der FDP erhalten (§ 45 Abs. 1 Kommu-nalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt.  Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reser-veliste der FDP besetzt, die bis zur lfd. Nummer 2 ausgeschöpft ist.

Platz Nr. 3 der Reserveliste wird von Frau Renate Frohnhöfer, 53819 Neunkirchen-Seelscheid besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Frohnhöfer Nachfolgerin von Herrn Geiger im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

a)    jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenom-men haben, sowie
c)    die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unter-zeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Neunkirchen-Seelscheid, den 01.07.2024

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Wahlleiterin
In Vertretung

(Jörg Schneider)