Herr Dirk Gries ist leider am 10.03.2026 verstorben.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Herr Gries für die AfD aufgetreten und hat sein Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der AfD besetzt, die bis zur lfd. Nr. 8 ausgeschöpft ist.
Platz Nr. 9 der Reserveliste wird von Frau Karina Peifer besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Peifer Nachfolgerin von Herrn Gries im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung der Nachfolgerin können
a) jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 07.04.2026
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter
(Vierkötter)

