Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid möchte mit dieser Information, die mit der Schließung der Musikschule zum 31. Dezember 2025 verbundenen Regelungen zur Raumnutzung erläutern.
1. Gibt es nach der Schließung der Musikschule musikalische Bildungsangebote?
Nach der Schließung der Musikschule zum 31. Dezember 2025 wurde zum 1. Januar 2026 ein neuer Fachbereich Kultur im Rathaus eingerichtet. Unter dessen Dach werden wichtige musikalische Bildungsangebote wie JeKits koordiniert. Das Kulturbüro im Rathaus bündelt diese Angebote und stellt sicher, dass musikalische Bildung weiterhin einen festen Platz in der kommunalen Kulturarbeit hat.
2. Was bedeutet die Schließung für Musikschülerinnen und Musikschüler?
Die ehemaligen Musikschullehrkräfte haben die Möglichkeit, ihren Unterricht als freiberuflich Tätige z.B. in den gemeindlichen Räumlichkeiten fortzuführen. Die Gemeinde unterstützt diese Lösung und stellt weiterhin Unterrichtsräume zur Verfügung. Für die Schülerinnen und Schüler besteht somit die Möglichkeit, bei ihren bisherigen Lehrkräften weiter zu lernen.
3. Warum erhebt die Gemeinde Raumnutzungsgebühren?
Sofern Unterricht in gemeindlichen Räumlichkeiten durchgeführt wird, stellt die Gemeinde öffentliche Räume zur Verfügung, die unterhalten, gereinigt und instandgehalten werden müssen. Die Gemeinde trifft hierbei die Pflicht, ihre Liegenschaften nachhaltig zu bewirtschaften. Die Kosten für Reinigung, Energie, Instandhaltung und Raumvorhaltung müssen kalkulierbar und transparent gedeckt werden.
Diese Kosten wurden auch während des vorherigen Betriebs der Musikschule in den von den Eltern gezahlten Entgelten berücksichtigt. Die Erhebung von Raumnutzungsgebühren erfolgt daher nicht erst seit dem 01. Januar 2026. Die Gebührenordnung, die aktuell überarbeitet wird, soll gängige Regelungen für die Nutzung gemeindlicher Räumlichkeiten festlegen und sicherstellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer gleichbehandelt werden.
4. Führen die Raumnutzungsgebühren zu höheren Kosten für Eltern?
Dies muss nicht der Fall sein.
Die bis zum 31. Dezember 2025 von den Eltern an die Gemeinde gezahlten Musikschulentgelte setzten sich aus den Honorarkosten für die Lehrkräfte sowie den Umlagen für den organisatorischen Gesamtaufwand der Gemeinde (Raumnutzung, Reinigung, Instandsetzung, Werbung, Musikschulverwaltung, etc.) zusammen.
Den Lehrkräften steht es seit dem 1. Januar 2026 frei ihre Kursgebühren zu kalkulieren. Nehmen Sie beispielweise Entgelte in derselben Höhe, wie dies zuvor die Musikschule gemacht hat, verbleiben diese nun in vollem Umfang bei ihnen und können zur Deckung von z.B. Raumnutzungsgebühren eingesetzt werden.
Ob dies für die Lehrkraft auskömmlich ist, hängt von den konkreten Raumnutzungsgebühren ab und welche Kosten die Lehrkraft im Übrigen für sich aufwenden muss.
Die Musikschule erhob seinerzeit durchgehend monatliche Beiträge für ein Unterrichtsjahr mit 36 Unterrichtseinheiten. Bei gleichbleibenden Elternbeiträgen und in den Ferienzeiten nicht anfallenden Raumnutzungsgebühren würde sich ein weiterer finanzieller Spielraum für die Lehrkräfte ergeben.
5. Warum werden die Räume nicht kostenlos zur Verfügung gestellt?
Eine kostenlose Überlassung würde zu einer ungleichen Behandlung führen. Es gibt weitere Lehrkräfte, die ihren Unterricht in eigenen Räumlichkeiten anbieten und ihre diesbezüglichen Kosten selbst tragen müssen. Eine Bevorzugung der ehemaligen Musikschullehrkräfte, die Unterricht in gemeindlichen Räumlichkeiten durchführen, würde somit eine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Zudem nutzen zahlreiche Vereine und Gruppen aus Bereichen wie Gesundheit, Kunst oder Brauchtumspflege gemeindliche Räume und zahlen dafür ebenfalls Gebühren.
Eine Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer, die sämtlich wertvolle und wichtige kulturelle, soziale und sportliche Angebote zur Verfügung stellen, entspricht den Prinzipien kommunaler Gleichbehandlung und ist daher sachlich geboten.
6. Welche musikalischen Angebote bleiben in der Gemeinde bestehen?
Mit dem neuen Fachbereich Kultur im Rathaus werden wichtige Programme fortgeführt sowie neue Bildungsangebote erstellt. Das Kulturbüro koordiniert diese und stellt sicher, dass musikalische Bildung für Kinder weiterhin zugänglich bleibt.
7. An wen können sich Bürgerinnen und Bürger bei weiteren Fragen wenden?
Für Fragen zur Raumnutzung und zu den musikalischen Bildungsangeboten steht das Kulturbüro der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gerne zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie auf der Website der Gemeinde unter www.nk-se.de/bildung-soziales/kulturbuero.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dankt für Ihr Verständnis.

