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Hinweisbekanntmachung

Melderecht - Hinweis zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG).

Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in den nachstehend aufgeführten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement  der Bundeswehr
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft  durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in den Aushangkästen vor dem Rathaus in Neunkirchen und vor dem Bürgerbüro in Seelscheid.

Neunkirchen-Seelscheid, den 24.10.2024
In Vertretung

gez. Schneider