2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 27.09.2016 über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr vom 11.12.2024
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 27.09.2016 über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr vom 11.12.2024 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen, Hauptstraße 78, und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid, Driescher Straße 2, (Bekanntmachungstafeln) in der Zeit
vom 13.12.2024 bis 31.12.2024
Ein Abdruck der öffentlichen Bekanntmachung ist nachrichtlich (ohne Rechtswirkung) hier einsehbar.
Neunkirchen-Seelscheid, den 13. Dezember 2024
Die Bürgermeisterin
gez.: Nicole Berka