Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in Leitungs- und Sonderfunktionen
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Dezember 2024 die Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in Leitungs- und Sonderfunktionen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen, Hauptstraße 78, und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid, Driescher Straße 2, (Bekanntmachungstafeln) in der Zeit
vom 13.12.2024 bis 31.12.2024
Ein Abdruck der öffentlichen Bekanntmachung ist nachrichtlich (ohne Rechtswirkung) hier einsehbar.
Neunkirchen-Seelscheid, den 13. Dezember 2024
Die Bürgermeisterin
gez.: Nicole Berka