Der Regenwasserkanal im Zedernweg ist betriebsfertig hergestellt.
Die Fertigstellung wird öffentlich bekanntgemacht durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Straße 2. Außerdem ist der Bekanntmachungstext auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (www.neunkirchen-seelscheid.de) einzusehen.
Der Text des Aushangs lautet wie folgt:
Fertigstellung des Regenwasserkanals im Zedernweg
Der Regenwasserkanal im Zedernweg ist betriebsfertig. Planunterlagen, aus denen die Lage der Kanäle und der Hausanschlüsse ersichtlich sind, können während der Dienststunden im Bauamt, Zimmer 110, Hauptstraße 78 in Neunkirchen eingesehen werden.
Grundstücke mit einem Wohngebäude oder einem sonstigen Gebäude sind innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung an den Regenwasserkanal anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten kann der Anschluss an den Kanal vor Benutzung der baulichen Anlage vorgenommen werden.
Von der Anschluss- und Benutzungspflicht ausgenommen sind Grundstücke, für die gemäß § 10 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, vom 30.11.2018 in der Fassung der Änderung vom 13.02.2025, eine Freistellung von der Niederschlagswasserüberlassungspflicht erteilt wurde. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde (Rhein-Sieg-Kreis), dass das Niederschlagswasser ganz oder teilweise gemeinwohlverträglich auf dem Grundstück versickert oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Liegt dieser Nachweis der Gemeinde vor, entscheidet diese über den Antrag. Mit Erteilung der Freistellungserklärung geht die Niederschlagswasserüberlassungspflicht widerruflich auf den Grundstückseigentümer über.
Alle der Anschlusspflicht unterliegenden Grundstückseigentümer (Erbbauberichtigte sind Eigentümern gleichgestellt) haben ihre Grundstücke mit den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Einrichtungen zu versehen. Die Anschlüsse bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Rechtzeitig vor Beginn der Anschlussarbeiten ist der Gemeinde der vorgesehene Anschluss anzuzeigen. Die hierzu erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.
Für Schäden, die durch eine missbräuchliche oder satzungswidrige Benutzung der Abwasseranlagen entstehen, sind die Verursacher gemäß der Entwässerungssatzung für die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid schadensersatzpflichtig.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in die Kanäle nur Regenwasser eingeleitet werden darf.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Grundstücksentwässerung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Gemeinde gerne zur Verfügung:
Frau Krauß Tel.: 0 22 47 / 303 - 232
Herr Krämer Tel.: 0 22 47 / 303 - 215
Neunkirchen-Seelscheid, den 29.01.2026
Der Bürgermeister
Vierkötter

