Der Rat der Gemeinde hat am 10.12.2025 die Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB beschlossen.
Die Satzung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Str. 2, bekannt gemacht.
Außerdem ist die Satzung hier einzusehen.
Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026
Der Bürgermeister
gez.
Vierkötter

