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Hinweisbekanntmachung

Der Rat der Gemeinde hat am 10.12.2025 die Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB beschlossen.  
Die Satzung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Str. 2, bekannt gemacht. 

Außerdem ist die Satzung hier einzusehen. 

Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026 
Der Bürgermeister 
gez. 
Vierkötter