gem. § 27 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) über die Genehmigung der von den Räten der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid beschlossenen 3. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid, Anstalt des öffentlichen Rechts
Die vom Räten der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid in ihren Sitzungen am 16.12. bzw. 10.12.2025 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid, Anstalt des öffentlichen Rechts, hat der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises am 17.12.2025 genehmigt und am 27.12.2025 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg-Rundschau) öffentlich bekannt gemacht. Auf diese Veröffentlichung wird gem. § 27 Abs. 5 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.
Neunkirchen-Seelscheid, 07.01.2026
(Vierkötter)
Bürgermeister

