Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Hinweisbekanntmachung: Wirksamwerden der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Eischeid-Nordwest“

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die 21. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit Antrag vom 27.03.2025 wurde der Bezirksregierung Köln die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB mit den erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Der Antrag ist am 08.04.2025 bei der Bezirksregierung eingegangen. Die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB wurde am 29.04.2025 von der Bezirksregierung erteilt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
 
Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid (Bekanntmachungstafeln).
Außerdem ist die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
(www.nk-se.de/buergerservice/bekanntmachungen/bauen-und-planen/) einzusehen.

Neunkirchen-Seelscheid, den 08.05.2025

Gez. Berka