Gemäß Kommunalwahlordnung (KWahlO) – in der derzeit gültigen Fassung - fordere ich hiermit zur
Einreichung von Wahlvorschlägen
- für die Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten
- für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
auf.
Wahlvorschläge hierfür sind gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen, (KWahlG) – in der derzeit gültigen Fassung,
bis spätestens 07.07.2025,
18.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist)
beim Wahlleiter der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, einzureichen.
Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke werden im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten und gemäß Kommunalwahlordnung auf Anforderung bei glaubhaft gemachtem Bedarf kostenlos abgegeben.
Für Auskünfte über wahlgesetzliche Bestimmungen steht das Wahlamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zur Verfügung.
Die öffentliche Bekanntmachung des Gesamttextes zur Einreichung von Wahlvorschlägen erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen, Hauptstraße 78, und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid, Driescher Straße 2, (Bekanntmachungstafeln) in der Zeit
vom 08.04.2025 bis 25.04.2025
Neunkirchen-Seelscheid, den 8. April 2025
Der Wahlleiter
Jörg Schneider