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Information für die elektronische Rechnungsstellung an die Gemeinde

Aus aktuellem Anlass hier eine Information für die elektronische Rechnungsstellung an die Gemeinde und deren Beteiligungen:

Derzeit erreichen die Gemeinde vermehrt Anfragen zum Ablauf der elektronischen Rechnungseinreichung. Damit ist nicht etwa die Zusendung eines PDF-Rechnungsdokumentes gemeint, sondern ein standardisiertes Format, das elektronisch und einheitlich (zum Teil) automatisiert verarbeitet werden kann.

Gemäß dem Wachstumschancengesetz in Verbindung mit dem Umsatzsteuergesetz sowie der E-Rechnungsverordnung müssen ab 01.01.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR Rechnungsdokumente, die sich nicht an Endverbraucher richten, als elektronische Rechnungen versenden.
Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmen hierzu verpflichtet.

Zudem musste die sogenannte Leitweg-ID der Gemeinde, wie auch ihrer Entwicklungsgesellschaft, angepasst werden. Die Leitweg-ID dient zur Identifikation von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Empfänger von elektronischen Rechnungen. Die alten IDs werden aber auf unbestimmte Zeit auf die neuen IDs umgeleitet.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid :: E-Rechnungen