Gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A informiert die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid fortlaufend Unternehmen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auf ihrer Internetseite.
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers | Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid |
Auftragsgegenstand | Neubau einer Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), |
Ort der Ausführung | Breite Straße 26a |
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung | Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der KulTurnhalle in Neunkirchen-Seelscheid:
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voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung | Voraussichtliche Ausführungszeit:
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