Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für das Jahr 2026 wurden bislang keine Bescheide zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Hundesteuer versandt. Auch erteilte Bankeinzüge für Grund- und Hundesteuer haben noch nicht stattgefunden.
Der Grund dafür ist, dass die Haushaltssatzung 2026 erst im Mai durch mich in den Gemeinderat eingebracht werden kann und somit durch den Gemeinderat noch nicht beraten und beschlossen werden konnte. Diese Satzung legt jedes Jahr fest, wie sich der Gemeindehaushalt zusammensetzt – dazu gehören auch die Hebesätze, also die Steuersätze für Grund‑ und Gewerbesteuer.
Warum ist der Haushalt noch nicht eingebracht worden?
Mehrere Entwicklungen haben dazu geführt, dass der Haushalt erst im Mai in den Gemeinderat zur Beratung eingebracht werden kann:
- Der Haushalt 2025 wurde erst im Juli 2025 beschlossen – damit verzögerte sich automatisch die Grundlage für 2026.
- Im September 2025 fanden Kommunalwahlen statt. Hier ist es üblich, dass der neue Rat die Haushaltsplanungen für das folgende Jahr übernimmt.
- Die Haushaltsplanung 2026 enthält umfangreiche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, also zur Senkung von Kosten und Verbesserung der Einnahmen.
Wie geht es jetzt weiter?
- Der Haushaltsentwurf 2026 wird am 6. Mai 2026 in den Rat eingebracht.
- Die Hebesatzsatzung, mit der die Steuersätze für 2026 festgelegt werden, bringe ich als Vorschlag voraussichtlich am 25. Juni 2026 in den Rat ein, so dass diese beschlossen werden kann
- Anschließend könnten die Bescheide sofort produziert und versandt werden – voraussichtlich im Juli 2026.
Wichtig: Die Steuersätze gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Geplant ist Folgendes
- Grundsteuer B:
Der aktuelle Hebesatz beträgt 870 Punkte.
Für 2026 ist im Haushaltsplan des Vorjahres eine Erhöhung auf 999 Punkte vorgesehen. Wir arbeiten gerade daran, den Hebesatz aufgrund der vielen aufgekommenen Probleme nicht über zu strapazieren, eine weitere Erhöhung kann aber voraussichtlich nicht ausgeschlossen werden. - Andere Steuerarten (Hundesteuer, Gewerbesteuer):
Momentan sind keine Änderungen vorgesehen.
Was bedeutet das für Sie?
Grundsteuer & Hundesteuer
Die Bescheide werden erst im Juli versandt.
Daher werden die SEPA‑Einzüge erst nach Versand der Bescheide vorgenommen.
Voraussichtlich werden daher je 50 % der Grund- und Hundesteuer zum 15. August und 15. November 2026 eingezogen.
Um eine doppelte oder gebündelte Belastung an diesen beiden Terminen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen:
✅ Tipp: Jetzt freiwillig Vorauszahlungen überweisen
Überweisen Sie – wie im Steuerbescheid 2025 festgesetzt – die Beträge für das 1. und 2. Quartal selbst.
Das gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Vorauszahlungen werden automatisch angerechnet.
Bitte geben Sie zur korrekten Zuordnung an:
- Ihre Geschäftspartnernummer
- Ihr Kassenzeichen
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer wird weiterhin auf Grundlage des letzten Bescheids eingezogen.
- Der erste Einzug 2026 erfolgte am 25. Februar 2026.
- Nächster regulärer Fälligkeitstermin: 15. Mai 2026
Wir sind für Sie da!
Bei Fragen helfen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen des Steueramtes:
- Frau Pazur – Tel. 02247 / 303‑201
- Frau Siebigteroth – Tel. 02247 / 303‑202
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einem geordneten Haushalt.
Neunkirchen-Seelscheid, 02.04.2026
Der Bürgermeister
Guido Vierkötter

