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Inkrafttreten der 2. Änderung zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung „Oberheister“

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 die 2. Änderung der Ortslagenabgrenzungssatzung „Oberheister“ als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid (Bekanntmachungstafeln).

Außerdem ist die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid www.nk-se.de/rathaus-service/bekanntmachungen/bauen-und-planen einzusehen.

Neunkirchen-Seelscheid, den 05.07.2024

In Vertretung

 gez.
 Schneider
(Beigeordneter)