Seit Jahresbeginn 2024 gibt es keine neuen Kinderreisepässe mehr. Sie werden weder neu ausgestellt noch verlängert oder aktualisiert. Ausgestellte Pässe, die noch bis ins Jahr 2024 gültig sind, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus. Die Gemeindeverwaltung Neunkirchen-Seelscheid rät deshalb allen Eltern und Erziehungsberechtigten: Prüfen Sie für alle Familienmitglieder rechtzeitig vor Ihrer nächsten Reise, ob gültige Pässe vorhanden sind. Die Herstellung und Lieferung kann nämlich ein paar Wochen dauern. Die Pässe sind in der Regel nach sechs Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Bisher wurden Kinderreisepässe direkt im Rathaus ausgestellt. Das ist aber mit dem Wegfall der bisherigen Kinder-Dokumente nicht mehr möglich. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigt jetzt somit jedes Familienmitglied einen Personalausweis, bei Reisen außerhalb der EU einen Reisepass.
Die genauen Einreisebestimmungen für das Reiseziel sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden.
Grund für die neue Lage bei Kinderreisepässen ist eine Entscheidung des Gesetzgebers. Als Begründung gilt, dass der bisherige Kinderreisepass nur maximal 12 Monate gültig sein durfte, weil er keinen Chip enthielt. Deshalb habe es immer wieder Probleme bei der Einreise in andere Staaten gegeben – u.a. hätten einige Staaten die Regel, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das habe die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich eingeschränkt, so das zuständige Bundesinnenministerium.
Mit der Abschaffung werde künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden, so das BMI.