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Mehr Sicherheit in der Ortsmitte: Tempo 30 auf der Hauptstraße in Neunkirchen im Bereich Antoniusplatz und Rathaus

Am 20. und 21. August 2026 hat Straßen.NRW auf der Hauptstraße in Neunkirchen im Bereich des Antoniusplatzes und des Rathauses Tempo-30-Schilder aufgestellt. Vorausgegangen war eine Verkehrszählung, bei der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr erfasst und bewertet wurden. Das Ergebnis wurde anschließend in der Verkehrskommission beraten. Auf dieser Grundlage ordnete der Rhein-Sieg-Kreis die Geschwindigkeitsbegrenzung an, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu erhöhen. Vorausgegangen war eine Beschlussfassung des Ausschusses für Ortentwicklung, Kultur und Sport am 24.06.2025, der die Verwaltung beauftragte, die Verkehrssicherheit auf der Hauptstraße zu überprüfen.

Es gilt nun montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Außerhalb dieser Zeiten bleibt es bei Tempo 50.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die neue Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten. Dies gilt vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Schulbeginn am 2. September 2026.