In der Ratssitzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wurden mehrere wichtige Themen beraten und beschlossen. Dabei ging es unter anderem um finanzielle Angelegenheiten sowie Änderungen verschiedener Satzungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Tagesordnungspunkte kurz zusammengefasst.
Der Rat beriet über die Übertragung der nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026, laut Tagesordnung Punkt Nr. 6. Der Rat stimmte der vorgeschlagenen Mittelübertragung gemäß des § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) zu.
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung geändert. Neben inhaltlichen Anpassungen zu Grabarten, Nutzung und Gestaltung wurden auch die entsprechenden Gebühren neu festgelegt. Unter anderem wurden die Kosten für Urnenwahlgrabstätten konkret geregelt. Ziel der Änderungen ist es, die Satzung zu aktualisieren und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Top 10 betraf die 5. Änderung der Sondernutzungssatzung der Gemeinde. E-Ladesäulen im öffentlichen Raum werden neu geregelt und es wird eine Gebühr von 7,50 Euro pro Monat je Ladeanschluss eingeführt. Diese Satzung tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Zum Schuljahr 2026/2027 werden insgesamt 13 Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen eingeführt, was der Rat bei Punkt 11 beschlossen hat.
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe wurde geändert. Die Anpassung soll zum 01.08.2026 stattfinden und wurde im vorberatenden Sozialausschuss einstimmig befürwortet.
Auch die neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Übermittagsbetreuung wurde beschlossen, welche ebenfalls ab dem 01.08.2026 gilt.
Tagesordnungspunkt 15 befasst sich mit der Einführung einer Gebührensatzung und von Teilnahmebedingungen für die kulturellen Bildungsangebote der Gemeinde. Zudem wird für Geschwisterkinder im JeKits-Chor eine Ermäßigung von 50 % gewährt, sofern Fördermittel verfügbar sind.
Der Flächennutzungsplan im Bereich „Häger Weg“ in Oberwennerscheid wurde geändert. Die eingegangenen Stellungnahmen waren zuvor geprüft worden und der Änderungsbeschluss konnte daher beschlossen werden.
TOP 17 befasste sich mit der Straßenbenennung im Neubaugebiet Eischeid-Nordwest. Entschieden wurde, die neue Straße „Am Eischeider Kreuz“ zu nennen.
Anschließend wurden schriftliche Anfragen sowie Mitteilungen behandelt. Die Verwaltung hatte zwei wichtige Mitteilungen:
1. Die Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid erhält für das kommende Schuljahr eine weitere und damit fünfte Eingangsklasse, damit alle Kinder aus Neunkirchen-Seelscheid dort einen Platz bekommen.
2. Der Haushalt für das Jahr 2026 soll in der nächsten Ratssitzung Anfang Mai 2026 eingebracht werden.
Der öffentliche Teil der Sitzung endete um 18:34 Uhr.

