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Nachbericht zur Ratssitzung vom 10. Dezember

Am 10. Dezember tagte der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid im Ratssaal zum letzten Mal in diesem Jahr. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Verabschiedung der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung sowie neue Gebührensatzungen für 2026.
Unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 verabschiedete der Rat zunächst die neue Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung für die neue Wahlperiode. 
Neue Satzungen für Abwasser, Wasser und Straßenreinigung
TOP 10 befasste sich mit der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Damit werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 1. Januar 2026 neu festgelegt. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich dabei sowohl Anpassungen als auch Entlastungen.
Bei der Schmutzwassergebühr erhöht sich die monatliche Grundgebühr leicht von 13,57 Euro auf 14,20 Euro. Gleichzeitig sinkt jedoch die verbrauchsabhängige Gebühr pro Kubikmeter deutlich von 4,89 Euro auf 4,52 Euro. Dies resultiert aus einer Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2023, die nun vollständig an die Haushalte zurückgegeben wird. Auch bei der Niederschlagswassergebühr kommt es zu einer Reduzierung: Die zu zahlende Gebühr je Quadratmeter versiegelter Fläche sinkt von 1,12 Euro auf 0,87 Euro. Diese Entlastung ergibt sich ebenfalls aus einer Überdeckung aus dem Jahr 2023, die im Jahr 2026 ausgeglichen wird.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit drei Personen, einem Jahresverbrauch von 125 Kubikmetern Wasser und einer angeschlossenen Fläche von 150 Quadratmetern bedeutet dies insgesamt eine Entlastung von rund 76 Euro pro Jahr. Sowohl beim Schmutzwasser als auch bei der Niederschlagswassergebühr verringern sich damit die Kosten gegenüber dem Vorjahr.
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat zudem unter TOP 11 die 25. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung beschlossen. Damit werden die Grund- und Verbrauchsgebühren für Trinkwasser zum 1. Januar 2026 neu festgelegt. Während die Grundgebühren moderat steigen, sinkt die zu zahlende Verbrauchsgebühr aufgrund einer Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2023.
Die kostendeckende Verbrauchsgebühr erhöht sich zwar im kommenden Jahr von 1,83 Euro auf 1,91 Euro pro Kubikmeter. Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich der Gebührenüberdeckung im Jahr 2023 wird jedoch ein Abzug von 10 Cent pro Kubikmeter vorgenommen, sodass die tatsächlich zu zahlende Verbrauchsgebühr bei 1,81 Euro liegt – und damit unter dem Vorjahreswert von 1,90 Euro. Parallel dazu steigen die Grundgebühren für Wasserzähler in allen Größenklassen leicht an. Für Zähler bis 10 m³/h erhöht sich die jährliche Grundgebühr von 11,62 Euro auf 12,03 Euro; entsprechend fallen auch die Gebühren in den weiteren Leistungsstufen etwas höher aus.
Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 125 Kubikmetern bedeutet dies insgesamt eine kleine Entlastung. Zwar steigen die jährlichen Grundgebühren um rund fünf Euro, gleichzeitig sinken die Verbrauchskosten um rund elf Euro. In der Summe reduziert sich die jährliche Belastung damit um etwa sechs Euro.
Unter TOP 12 hat der Rat anschließend die 6. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen. Damit werden die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt. Hintergrund ist die jährliche Pflichtkalkulation auf Basis des Haushaltsjahres sowie der Ausgleich von Gebührenüber- und -unterdeckungen aus den Jahren 2022 und 2023.
Bei der Straßenreinigung steigen die zu zahlenden Gebühren leicht an: Hauptverkehrsstraßen werden künftig mit 1,84 Euro pro Meter veranlagt, Haupterschließungsstraßen mit 1,38 Euro und Anliegerstraßen mit 1,59 Euro. Ursache hierfür sind gestiegene Kosten für Fremdleistungen sowie eine geringfügig höhere Berechnungsgrundlage.
Deutlicher fallen die Anpassungen beim Winterdienst aus. Durch stark gestiegene Kosten der neu vergebenen Fremdunternehmerleistungen erhöhen sich die Gebührensätze spürbar. Unter Berücksichtigung des Gebührenausgleichs ergeben sich ab 2026 folgende Sätze: 1,10 Euro für Hauptverkehrsstraßen, 1,12 Euro für Haupterschließungsstraßen, 0,99 Euro für Anliegerstraßen sowie 1,17 Euro für Gehwege.
Sanierung kommunaler Sportstätten
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat zudem die beiden Anträge von CDU und SPD zur kurzfristigen Umsetzung der Sportplatzmaßnahmen beraten und die Verwaltung beauftragt, ein integriertes Konzept für zwei zentrale Projekte zu erarbeiten: die Sanierung des Sportplatzes Höfferhof (Förderpriorität A) sowie den Neubau eines Fußballrasenplatzes in Breitscheid (Förderpriorität B). Beide Maßnahmen stehen seit mehreren Jahren auf der Prioritätenliste und sollen nun gebündelt vorangebracht werden.
Im Rahmen der Konzepterarbeitung wird die Verwaltung prüfen, ob Fördermittel des Bundes genutzt werden können. Grundlage hierfür ist ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 16. Oktober 2025. Die notwendigen Projektskizzen sollen bis zum 15. Januar 2026 erstellt und über das Förderportal eingereicht werden.
Die Ratssitzung endete gegen 20.30 Uhr.