In der letzten Gemeinderatssitzung wurden wichtige Beschlüsse für Neunkirchen-Seelscheid gefasst, u.a. zu einer Erweiterung des „Graue-Flecken“-Förderprogramms, zur Übernahme der Musikschule durch die Gemeinde sowie zum Neubau des Jugendzentrums.
Unter Tagesordnungspunkt 5 stellte der Rat zunächst den Jahresabschluss 2022 fest und die damit verbundene Entlastung der Bürgermeisterin. Im Folgenden befassten sich die Ratsmitglieder mit einem Antrag auf Erweiterung des „Graue-Flecken“-Förderprogramms. Diese wird u.a. nötig, da sich die Deutsche Glasfaser aus dem Netzausbau in Neunkirchen-Seelscheid zurückgezogen hat, so dass nun auch die Ortsteile Hochhausen, Wahn, Straßen, Pohlhausen und Krahwinkel im kreisweiten Förderprogramm zum Glasfaserausbau berücksichtigt werden sollen. Zudem beinhaltet die Erweiterung laut Vorlage zur Ratssitzung auch die Ortsteile Birken, Brackemich, Bruchhausen, Eischeid, Hardt, Herkenrath, Hermerath, Ingersau, Krawinkel, Meisenbach, Mohlscheid, Mitteldorf, Niederhorbach, Oberdorf, Oberheister, Oberhorbach, Ohmerath, Renzert, Söntgerath und Wendmühle.
Erweiterung des „Graue-Flecken“-Förderprogramms
Insgesamt sollen so 1.403 weitere Adressen in das „Graue Flecken“-Programm mit einer 90 %igen Förderung aufgenommen werden. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst, so dass jetzt der Rhein-Sieg-Kreis diese zusätzlichen Adressen im Rahmen eines Änderungsantrags mit aufnehmen wird und das Leistungsverzeichnis für das Vergabeverfahren entsprechend anpasst.
Insgesamt ist festzustellen, dass trotz Aufnahme der Adressen in das Förderprogramm ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen weiterhin möglich ist. Sofern ein solcher Ausbau verbindlich zugesagt wird, werden die betroffenen Adressen aus der Förderung herausgenommen und reduzieren damit den Förderbetrag sowie den damit verbundenen Eigenanteil. Neben dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen auch in der hiesigen Verwaltung Gespräche mit Unternehmen, um einen eigenwirtschaftlichen Ausbau intensiv voranzutreiben. Ausgehend von Schätzkosten von durchschnittlich 11.250 Euro je Anschluss und einer Umsetzung der Maßnahme im Zeitraum von 2026 bis 2029 führt der 10%ige Eigenanteil der Gemeinde aus einer Erweiterung des Förderantrages in den genannten Haushaltsjahren zu einer jährlichen Haushaltsbelastung von jeweils rund 395.000 Euro.
Gemeinde übernimmt Musikschule
Unter TOP 7 bestätigte der Rat einstimmig den Beschluss aus dem Ausschuss für Ortsentwicklung, Kultur und Sport, die Musikschule zum 01. August 2024 in eine gemeindliche Musikschule umzuwandeln (Hier geht es zum ausführlichen Beitrag). Folgende Beschlussvorschläge sind bereits im März im Ausschuss für Ortsentwicklung, Kultur und Sport einstimmig gefasst und nun im Gemeinderat final beschlossen worden.
- Die Musikschule Neunkirchen-Seelscheid wird ab 01.08.2024 als gemeindliche Musikschule fortgeführt.
- Die Musikschullehrer*innen und der/die Mitarbeiter*in der Personalsachbearbeitung und des Sekretariates sind zunächst befristet für zwei Jahre anzustellen.
- Die Musikschullehrer*innen, die im Rahmen von Landesprogrammen an Schulen tätig sind, sollen zunächst mit Sachgrundbefristungen angestellt werden.
- Jeweils nach dem Jahreswechsel 2024/2025 und 2025/2026 ist dem Fachausschuss der Jahresbericht der Musikschule vorzulegen, damit konkret nachvollzogen werden kann, wie die Entwicklung der Musikschule verlaufen ist.
- Die Musikschulleitung wird darüber hinaus beauftragt sich an allen Landesprogrammen zu beteiligen, die eine gute Ausfinanzierung einer Programmteilnahme anbieten.
- Die Zertifizierung der Musikschule über den Verband der Musikschulen e. V. (VdM) ist fortzuführen und zum Abschluss zu bringen.
Durch die Umwandlung in eine gemeindliche Musikschule musste unter TOP 8 auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musikschule angepasst werden.
Neubau des Jugendzentrums: Gemeinde beantragt Bezuschussung durch den Kreis
Im Folgenden befasste sich der Gemeinderat mit dem Neubau des Jugendzentrums und beschloss einstimmig, dass seitens der Verwaltung der Antrag an den Rhein-Sieg-Kreis für eine Bezuschussung im Kreishaushalt (2025/2026) für den Neubau im Rahmen des Raumbedarfs eines Jugendzentrums gestellt wird. Zudem wurde beschlossen, dass die bisher vorliegende Vorentwurfsplanung in diesem Sinne in Abstimmung mit dem Kreis als Zuschussgeber (anteilige Fördermittel) konkretisiert und an aktuelle Entwicklungen im Planungsprozess angepasst werden.
Des Weiteren beschloss der Rat, dass die Verwaltung verschiedene Varianten anhand der vorliegenden Raumbedarfe zur Konkretisierung von Kosten erarbeitet und diese dem Fachausschuss zur weiteren Beratungsfolge vorlegt. Zusätzlich sollen Abstimmungsgespräche mit dem Bereich Gebäudewirtschaft des Kreises zur ganzheitlichen strategischen Planung durchgeführt werden. Notwendige Planungs- und anteilige Baukosten für den Neubau sollen im Haushaltsplanentwurf 2025 etatisiert werden. Die Veräußerung des Gebäudes/Grundstücks Jugendzentrum/Wasserwerk in der Ohlenhohnstraße wird bis zur Errichtung des Neubaus zurückgestellt. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Jugendzentrums sollen auch die Planungen für das Nahwärmenetz berücksichtigt werden, um dieses ebenfalls in dem Gebäude unterzubringen.
Im weiteren Sitzungsverlauf fasste der Rat den Satzungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der KiTa Talstraße Seelscheid, bzw. zum Bebauungsplan Nr. 87 S.
Mitgliedschaft in der Naturarena Bergisches Land e.V.
Abschließend befasste sich der Rat mit der Mitgliedschaft in der Naturarena Bergisches Land e.V. und stimmte dafür, dass die durch die im Jahre 2018 über den Rhein-Sieg-Kreis erfolgte Beteiligung an der Bergischen gGmbH und die damit einhergehende Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Naturarena Bergisches Land e.V. zum 01.01.2024 umzusetzen. Die Finanzierung des für die „Naturarena Bergisches Land e.V.“ zu zahlenden Beitrages in Höhe von jährlich 1.600 Euro kann ab dem 01.01.2024 über den eingesparten Mitgliedsbeitrag an Bergisch-Hoch-Vier in Höhe von 5.000 Euro gedeckt werden.
Zum Hintergrund: Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 einstimmig beschlossen, die Mitgliedschaft im „Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V. (Bergisch-Hoch-Vier)“ zum 31.12.2023 zu kündigen. Die bisherigen vier Mitgliedskommunen (Much, Neunkirchen-Seelscheid, Lohmar und Ruppichteroth) haben durch das positive Wirken von „Bergisch-Hoch-Vier“ über den Rhein-Sieg-Kreis eine Beteiligung im größeren Tourismusverband der Naturarena Bergisches Land gGmbH („Das Bergische“) erhalten. Für diese Beteiligung zahlt die Gemeinde, wie die anderen drei ehemaligen Mitgliedskommunen von Bergisch-Hoch-Vier ,einen jährlichen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro an den Rhein-Sieg-Kreis, der entsprechend als Gesellschafter in der „Bergische gGmbH“ auftritt und ergänzend Mitglied im „Naturarena Bergisches Land e.V.“ wurde. Diesen Mitgliedsbeitrag zahlt der Rhein-Sieg-Kreis aus eigenen Finanzmitteln.
Die nächste Ratssitzung findet am 03. Juli 2024 statt.