Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2026 in der Aula der Gesamtschule Neunkirchen den Haushalt 2026 mehrheitlich beschlossen. Damit verbunden ist das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für die Jahre 2026 bis 2032, mit dem die Gemeinde ihre Finanzen schrittweise konsolidieren will.
„Der Weg zu diesem Haushalt war mit vielen Gesprächen und Beratungen verbunden, in den Gremien ebenso wie im intensiven Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Bürgermeister Guido Vierkötter. „Ich bin froh, dass die Politik den Haushalt nun mehrheitlich beschlossen hat. Damit haben wir eine verlässliche Grundlage für die Arbeit der Verwaltung. Klar ist aber auch: Die kommenden Jahre werden für die Gemeinde finanziell eine Herausforderung bleiben.“
Die Finanzlage der Gemeinde hängt auch von der Entwicklung des Haushaltes des Rhein-Sieg-Kreises ab, der über die Kreisumlage einen erheblichen Teil seiner Ausgaben finanziert. Für Neunkirchen-Seelscheid belief sich die Kreisumlage im Jahr 2026 auf rund 23,3 Millionen Euro. Der Rat befasste sich in seiner Sitzung mit der sogenannten Benehmensherstellung zum Entwurf des Haushalts des Kreises für das Jahr 2027. Rechtlicher Hintergrund ist, dass die Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden festzusetzen ist. Vor der Beschlussfassung im Kreistag erhalten die Gemeinden daher Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Stellungnahmen werden dem Kreistag zur Kenntnis gegeben, der anschließend über die Einwendungen der Gemeinden entscheidet. Die Verwaltung hatte diesbezüglich vorgeschlagen, das Benehmen zum vorgelegten Entwurf des Kreishaushalts nicht herzustellen. Diesem Vorschlag folgte der Rat einstimmig.
Bereits zuvor hatten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis in einem gemeinsamen Schreiben an den Landrat gewandt. Darin wiesen sie nachdrücklich auf die angespannte Finanzlage der Kommunen hin und forderten, die Belastungen der Kommunen deutlich zu reduzieren.
Die Familienbibliothek Seelscheid bleibt erhalten. Während der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 24. September 2026 haben Verwaltung und Politik einen gemeinsamen Beschlussvorschlag erarbeitet, dem der Rat nun einstimmig zugestimmt hat. Die Zukunft der Bibliothek war in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit und in den politischen Gremien intensiv diskutiert worden.
Einstimmig beschlossen hat der Rat zudem das Digitalisierungskonzept für Neunkirchen-Seelscheid. Es wurde im Arbeitskreis Digitalisierung erarbeitet und legt Handlungsfelder, Umsetzungsschritte und einen Fahrplan bis 2030 fest. Ziel ist, Verwaltungsleistungen möglichst online sowie ohne Medienbrüche anzubieten und die Mitarbeitenden im Arbeitsalltag zu entlasten. Wo es fachlich, rechtlich oder sozial geboten ist, bleiben analoge Wege erhalten, damit niemand von Verwaltungsleistungen ausgeschlossen wird.
Das Konzept umfasst unter anderem den Ausbau von Online-Diensten wie Terminvergabe und digitalen Anträgen, eine Rückruffunktion auf der Internetseite der Gemeinde, die Weiterführung der elektronischen Akte sowie Maßnahmen zu IT-Sicherheit und Datenschutz. Künstliche Intelligenz soll schrittweise und unter geprüften Datenschutzbedingungen erprobt werden, erste Pilotvorhaben in der Wohngeld- und der Schülerfahrtkostenbearbeitung laufen bereits. Bevor Abläufe digitalisiert werden, erfassen die Fachbereiche zunächst ihre Prozesse, um die Vorhaben nach Aufwand und Nutzen zu priorisieren. Die Verwaltung berichtet dem Rat jährlich über den Fortschritt. Das Konzept wird regelmäßig fortgeschrieben, ist Grundlage der jährlichen Haushaltsplanung und soll in einer verständlichen Fassung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.
Ebenfalls einstimmig hat der Rat beschlossen, künftig neue Formate der Bürgerbeteiligung zu nutzen, um Bürgerinnen und Bürger stärker in Entscheidungen der Gemeinde einzubeziehen.
Neu gefasst hat der Rat, ebenfalls einstimmig, die Regeln für die Nutzung gemeindlicher Veranstaltungsstätten. Das neue Regelwerk besteht aus einer Nutzungsordnung, einer Entgeltordnung und einer Entgelttabelle. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und löst die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2015 ab. Ziel ist unter anderem, die Kosten der gemeindlichen Einrichtungen für Energie, Reinigung, Instandhaltung und Personal besser zu decken.
Zugleich trägt die Neuregelung den Belangen der örtlichen Vereine und des Ehrenamts Rechnung. Unentgeltlich bleibt die Nutzung unter anderem für Veranstaltungen der Gemeinde einschließlich der feuerwehrnahen Vereine wie des Löschzugs Seelscheid e. V., für Veranstaltungen der gemeindlichen Schulen sowie für Veranstaltungen unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters, etwa der ZWAR-Hauptgruppe („Zwischen Arbeit und Ruhestand“). Auch gemeinnützige Vereine aus dem Gemeindegebiet können die Räume für ihre Veranstaltungen kostenfrei nutzen, sofern ihre Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit die jeweilige steuerliche Freigrenze nicht überschreiten. Für örtliche Vereine gelten zudem wieder ermäßigte Entgelte für Mobiliar, und für kurze Nutzungen gibt es vereinfachte Regeln zur Reinigung. Die neuen Regelungen sollen nach einer Übergangsphase überprüft werden.
Mit einem weiteren einstimmigen Satzungsbeschluss hat der Rat zudem das Planverfahren für einen Bebauungsplan abgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 92 S schafft in Seelscheid die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Quartier, das Seniorenwohnen, eine Pflegeeinrichtung und Gewerbe miteinander verbindet.
Brautpaare können sich künftig auch im „Haus am Berg“ in Seelscheid trauen lassen. Der Rat hat das Gebäude einstimmig als Traustätte des Standesamtes gewidmet.
Einstimmig nahm der Rat zudem Ersatzwahlen für verschiedene Ausschüsse und Gremien vor. Darüber hinaus standen unter anderem der Stellenplan 2026 und die Neuorganisation des Familienamtes im Sommer 2027 auf der Tagesordnung.
Die Beschlüsse sowie die Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter https://www.nk-se.de/rathaus-service/ratsinformationen/ratsinformationssystem abrufbar.

