Das Schiedsamt für den Bezirk der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist zum 17.01.2026 neu zu besetzen. Bis zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk bleibt der bisherige Schiedsmann, Herr Peter Aniol, gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) im Amt tätig.
Die stellvertretende Schiedsperson in unserer Gemeinde, Herr Ralf Snyders, ist in ihrem Amt noch bis zum 01.02.2028 vom Amtsgericht Siegburg bestellt.
Bürgerinnen und Bürger, die an dem Amt der Schiedsperson interessiert sind, werden im Namen des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid herzlich gebeten, ihr Interesse der Gemeindeverwaltung bis zum 05.12.2025 mitzuteilen. Dabei ist die Bewerbung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht. Auskunft erteilt Ihnen hierzu gerne
Herr Thorsten Klein
Ordnungsamt - Rathaus Zimmer 217
Hauptstr. 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Tel.: (02247) 303-319
E-Mail: thorsten.klein@neunkirchen-seelscheid.de
Einige Hinweise zum Schiedsamt:
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts Siegburg bestätigt.
Schiedsperson kann nicht sein:
a) wer die Fähigkeiten zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
b) wer unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht und das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.
3. durch sonstige, nicht unter vorstehendem Buchstabe b) fallende gerichtliche Anord-nungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Das Schlichtungsverfahren wird in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt.
Neunkirchen-Seelscheid, den 03.11.2025
Der Bürgermeister
Guido Vierkötter

