Auf dem Friedhof in Neunkirchen wird derzeit der erste Bestattungsgarten der Gemeinde angelegt. Die Arbeiten für das neue Grabfeld haben am 26. Februar begonnen und sollen bis Anfang Mai abgeschlossen sein.
Ein Bestattungsgarten ist ein dauerhaft gärtnerisch gepflegtes Grabfeld, in dem Nutzungsrechte für Urneneinzel- und Urnen-Doppelwahlgräber erworben werden können. Die Pflege erfolgt professionell und zuverlässig: Nutzungsberechtigte schließen hierfür einen separaten Pflegevertrag über die Rheinische Treuhandgesellschaft ab, der für die gesamte Dauer der Grabnutzung gilt. Dadurch ist eine gleichbleibend hochwertige Pflege gewährleistet – unabhängig davon, ob Angehörige vor Ort sind oder die Grabpflege selbst übernehmen können.
Im Zuge der Einrichtung des neuen Bestattungsgartens wurden sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst. Nach Abschluss der Arbeiten sind Urnenbeisetzungen in dem neuen Grabfeld unmittelbar möglich.

