Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant den Ausbau der Bundesstraße 56 (Zeithstraße) im Abschnitt zwischen den Ortschaften Pohlhausen und Heister in Neunkirchen-Seelscheid. Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) findet vom 13. April bis zum 12. Mai 2026 die öffentliche Beteiligung statt.
Das Vorhaben umfasst neben dem Ausbau der Fahrbahn auch die Anlage eines einseitig straßenbegleitenden Geh- und Radwegs sowie den Umbau des Knotenpunkts B 56/B 507 zu einem Kreisverkehr. Zusätzlich sind die Aufweitung der Kreuzung B 56/K 37 mit zwei Linksabbiegespuren sowie die Errichtung zweier neuer Bushaltestellen in Pohlhausen und der richtlinienkonforme Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen in Krahwinkel vorgesehen. Von den Baumaßnahmen betroffen sind Grundstücke auf dem Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Gemarkungen Herkenrath und Seelscheid) sowie der Stadt Lohmar (Gemarkung Breidt).
Die Bezirksregierung Köln als zuständige Anhörungsbehörde hat das Verfahren am 26. März 2026 förmlich bekanntgemacht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist laut Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 UVPG nicht erforderlich.
Der aktuelle Planentwurf entspricht im Wesentlichen dem Vorabzug, der bereits bei der vorangegangenen Beteiligung im Oktober 2023 vorgestellt worden war.
Alle Planunterlagen sind ab dem 13. April 2026 digital auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1024433
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 17a Abs. 3 Satz 2 FStrG bzw. als neben der digitalen Veröffentlichung andere Zugangsweise im Sinne des § 27b Abs. 1 Nr. 2 VwVfG NRW liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid aus und können dort auf Verlangen eingesehen werden (erreichbar unter: Tel.: 02247 / 303-231, E-Mail: planungneunkirchen-seelscheidde).
Einwendungen und Stellungnahmen können innerhalb der Beteiligungsfrist über einwendungen25bezreg-koeln.nrwde eingereicht werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln oder den Landesbetrieb Straßen.NRW.

