Mit dem Ende der Badesaison werden derzeit vielerorts in Neunkirchen-Seelscheid die privaten Pools abgebaut und entleert. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Einleiten von Pool- oder Schwimmbadwasser in den Regenwasserkanal oder auf Grünflächen nicht zulässig ist.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) gilt Poolwasser als Abwasser, sobald es durch Gebrauch oder durch den Zusatz von Chemikalien – etwa Chlor oder Algizide – verändert wurde. Dieses Wasser darf daher nur über die Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanalisation entsorgt werden, damit es in der Kläranlage ordnungsgemäß aufbereitet werden kann.
Die Regenwasserkanäle führen das Wasser hingegen ungeklärt direkt in Bäche und Flüsse ab. Eine Aufbereitung findet hier nicht statt. Wird chemisch belastetes Poolwasser in den Regenwasserkanal oder auf Weide- bzw. Grünflächen eingeleitet, können erhebliche Umweltschäden entstehen – insbesondere für Tiere, Pflanzen und Gewässer.
Vor der Entsorgung über den Schmutzwasserkanal sollte das Wasser mehrere Tage stehen, damit sich Chlor und andere flüchtige Stoffe verflüchtigen können. Erst wenn keine Rückstände von Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien mehr enthalten sind, darf das Wasser in die häusliche Kanalisation eingeleitet werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, diese Regelung zu beachten und damit zum Schutz der Umwelt beizutragen. Verstöße gegen die Vorschriften können ordnungsrechtlich geahndet werden.

