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Rücksicht und Schritttempo: Das gilt in verkehrsberuhigten Bereichen Gemeinde erinnert zum Schulbeginn an die wichtigsten Verkehrsregeln

Mit dem Ende der Sommerferien sind wieder deutlich mehr Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Roller unterwegs. Gerade im Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten ist deshalb besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nimmt den Beginn des neuen Schuljahres zum Anlass, auf die geltenden Regeln in verkehrsberuhigten Bereichen hinzuweisen.


Auch in der Dahlerhofer Straße kommt es immer wieder zu Beschwerden und Beobachtungen, wonach die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht von allen Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird. Dabei gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich klare Regeln. Er beginnt mit dem Verkehrszeichen 325.1 und endet mit dem Zeichen 325.2.


Die wichtigste Vorgabe lautet: Für alle Fahrzeuge gilt Schrittgeschwindigkeit. Das betrifft nicht nur Autos und Motorräder, sondern ebenso Fahrräder und E-Scooter. Schrittgeschwindigkeit bedeutet, dass sich Fahrzeuge nur ungefähr so schnell fortbewegen dürfen wie ein zu Fuß gehender Mensch. Eine feste Kilometerzahl nennt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht.

Darüber hinaus gilt:
•    Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.
•    Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss gewartet werden.
•    Auch Fußgängerinnen und Fußgänger müssen Rücksicht nehmen und dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
•    Geparkt werden darf ausschließlich innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen. Außerhalb dieser Flächen ist lediglich das Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen zulässig.
•    Beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs besteht eine besondere Wartepflicht. Der ausfahrende Verkehr muss eine Gefährdung anderer vollständig ausschließen. Die Regel „rechts vor links“ gilt an dieser Stelle nicht.

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist damit mehr als nur eine Straße mit niedriger Geschwindigkeit. Er ist ein gemeinsam genutzter Aufenthalts- und Verkehrsraum, in dem gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig ist. Die Verkehrszeichen allein können jedoch keine Sicherheit schaffen – entscheidend ist das Verhalten jedes Einzelnen.
Die Gemeinde bittet daher insbesondere Eltern, Anwohnende, Lieferdienste sowie alle weiteren Verkehrsteilnehmenden, zum Schulbeginn besonders aufmerksam zu fahren, die Schrittgeschwindigkeit konsequent einzuhalten und nur auf den gekennzeichneten Flächen zu parken. Wenige eingesparte Sekunden dürfen niemals zulasten der Sicherheit von Kindern und anderen zu Fuß Gehenden gehen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.