Bei plötzlich auftretenden extremen Witterungsverhältnissen haben Eltern das Recht, eigenständig zu entscheiden, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schule bereits eine offizielle Regelung für den betreffenden Tag getroffen hat oder nicht.
Wann greift diese Regelung?
Die Entscheidungsfreiheit der Eltern gilt insbesondere bei folgenden extremen Wetterlagen:
- Glatteis
- Extremer Schneefall
- Extremer Starkregen
- Schwerer Sturm
- Schweres Gewitter
Verantwortungsvoller Umgang gefordert
Eltern sind aufgerufen, von diesem Entscheidungsrecht verantwortungsvoll Gebrauch zu machen. Die Sicherheit des Kindes auf dem Schulweg steht dabei im Vordergrund, gleichzeitig sollte die Regelung nicht leichtfertig genutzt werden.
Betreuung ist gewährleistet
Sollte es aufgrund solcher Wetterereignisse zu Unterrichtsausfällen kommen, sind die Schulen vorbereitet: In den Grundschulen und für die jüngeren Kinder der weiterführenden Schulen werden immer Betreuungs- und Aufsichtsformen bereitgehalten. Kinder, die trotz widriger Wetterverhältnisse zur Schule kommen, werden somit nicht unbeaufsichtigt gelassen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Eltern auf der Webseite des Schulministeriums NRW unter https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.

