Die Verkehrsregelung im Bereich der Prälat-Lewen-Straße und der Ohlertstraße wurde am Mittwoch, 30. September, angepasst. Grundlage hierfür ist eine Beratung der örtlichen Verkehrssituation in der Verkehrskommission gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden.
Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass die bisher vorhandene Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen „Kinder“ (VZ 136) in Verbindung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht den aktuellen rechtlichen und technischen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung entspricht.
Die bisherigen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 20 km/h wurden daher entfernt und die betroffenen Straßenabschnitte in die bereits bestehende Tempo-30-Zone integriert.
Die Anpassung erfolgt nicht aufgrund einer veränderten Bewertung der örtlichen Verkehrssituation. Vielmehr wurde im Rahmen der fachbehördlichen Prüfung festgestellt, dass die bisherige Beschilderung nicht den geltenden Vorgaben entspricht. Die Gemeinde ist bei straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen an die gesetzlichen Vorgaben und die Entscheidungen der zuständigen Fachbehörden gebunden.
Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit zusätzlich hervorzuheben, wurden an geeigneten Stellen Fahrbahnmarkierungen mit der Zahl „30“ aufgebracht. Darüber hinaus wurden die verblassten Sperrflächenmarkierungen im Bereich der Pflanzenkübel in der Ohlertstraße erneuert.
Verkehrssituation wird weiter beobachtet
Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist die Betrachtung der Verkehrssituation nicht abgeschlossen. Die Verkehrskommission hat beschlossen, die weitere Entwicklung zu beobachten. Hierzu sind erneute Verkehrserhebungen und Geschwindigkeitsmessungen vorgesehen, um die Auswirkungen der Anpassungen bewerten und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf feststellen zu können.
Auch die Parksituation im Bereich der Prälat-Lewen-Straße und der Ohlertstraße befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Derzeit werden hierzu zwei mögliche Lösungsansätze geprüft.
Seitens des Bauamtes wird untersucht, ob und in welchem Umfang die vorhandene Stellplatzsituation durch bauliche Maßnahmen beziehungsweise eine veränderte Nutzung vorhandener Flächen verbessert werden kann.
Alternativ wird die Beauftragung eines externen Verkehrsplanungsbüros geprüft. Hierzu hat das Ordnungsamt bereits entsprechende Angebote eingeholt. Im Rahmen eines solchen Verkehrskonzeptes könnte die örtliche Verkehrs- und Parksituation umfassend untersucht und mögliche Verbesserungsmaßnahmen entwickelt werden.
Welche der beiden Möglichkeiten weiterverfolgt und umgesetzt wird, steht derzeit noch nicht fest. Nach Abschluss der laufenden Prüfungen werden die Ergebnisse ausgewertet und das weitere Vorgehen festgelegt.

