Auf der Hennefer Straße im Ortsteil Wolperath wurden und werden in Kürze mehrere verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss in diesem Bereich deutlich zu verbessern. Hintergrund ist, dass die Fahrbahn der Hennefer Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen den Einmündungen Ulmenweg und Zum Appelbach, infolge eines erhöhten Parkdrucks regelmäßig über längere Strecken zum Parken genutzt wird, ohne dass ausreichend dimensionierte Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr vorhanden sind. Hieraus resultieren kritische Verkehrssituationen sowie Rückstaubildungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L352 beeinträchtigen.
Sofortmaßnahme: Wechselseitiges Halteverbot
Als kurzfristige Maßnahme hat das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises am 26. Februar 2026 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Demnach wird das Parken im Abschnitt zwischen der Einmündung Ulmenweg und der Einmündung Zum Appelbach durch ein wechselseitiges absolutes Halteverbot geregelt. Durch die abschnittsweisen angeordneten Halteverbote werden ausreichend bemessene Ausweichstellen geschaffen, die einen geordneten Begegnungsverkehr gewährleisten sollen. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen erfolgte Mitte März im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen, wird das Ordnungsamt der Gemeinde die Hennefer Straße regelmäßig auf Falschparker kontrollieren.
Geplant: Radverkehrsschutzstreifen in Fahrtrichtung Neunkirchen
Unabhängig von der Parksituation ist in der Ortsdurchfahrt Wolperath eine Anpassung der Radverkehrsführung vorgesehen. Die derzeit angeordnete Benutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radweges im Zweirichtungsverkehr soll aufgehoben werden, da die bestehende Führung nicht mehr den aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben und den einschlägigen technischen Regelwerken entspricht.
Künftig soll der Radverkehr in Fahrtrichtung Neunkirchen im Bereich der Ortsdurchfahrt auf der Fahrbahn über einen Schutzstreifen geführt werden. Entsprechend der StVO ist das Halten auf Schutzstreifen unzulässig, sodass mit der Markierung des Schutzstreifens auf der rechten Fahrbahnseite ein durchgehendes Haltverbot einhergeht – ohne dass es einer zusätzlichen Beschilderung bedarf.
Die Planung des Schutzstreifens befindet sich derzeit im straßenverkehrsrechtlichen Anhörungsverfahren unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden. Nach Abschluss des Verfahrens wird die entsprechende Anordnung gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger erlassen, der für die Umsetzung der Markierungsarbeiten zuständig ist.
Nach Umsetzung der geplanten Schutzstreifenmarkierung wird das Straßenverkehrsamt die örtlichen Verhältnisse erneut bewerten und prüfen, ob und in welchem Umfang ergänzende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs erforderlich und rechtlich geboten sind.

