In der Juli-Sitzung des Gemeinderats muss der Beschluss zur Unterbringung Geflüchteter auf dem Parkplatz am Sportplatz Höfferhof erneut gefasst werden.
Am 10. April hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in seiner Sitzung dem Beschlussvorschlag zu TOP 20 „Unterbringung von Flüchtlingen“ einstimmig zugestimmt – allerdings geschah dies im nicht-öffentlichen Teil. Gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen bilden ausschließlich Personalangelegenheiten, Liegenschaftssachen, Auftragsvergaben, Angelegenheiten der zivilen Verteidigung, Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kreditbeschaffung einschließlich des Bürgschaftswesens,
Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin. Bei der Einladung zur Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt in den nicht-öffentlichen Teil aufgenommen, da zunächst vorgesehen war, dass es um konkrete Angebote für eine mögliche Realisierung gehen sollte.
Da diese jedoch nicht Gegenstand der Beratung waren und damit keine Gründe für eine Beratung in nichtöffentlicher Sitzung vorlagen, hat Bürgermeisterin Nicole Berka den Beschluss nunmehr nach der Gemeindeordnung NRW und in Absprache mit der Kommunalaufsicht beanstandet. Der Rat wird sich in der nächsten Sitzung am 10. Juli mit der Beanstandung befassen. Das heißt, dass der Beschluss zunächst aufgehoben werden soll, um dann formal korrekt im öffentlichen Teil der Ratssitzung erneut beschlossen zu werden. Auch bislang war bereits vorgesehen, die Entscheidung über die Realisierung der Unterkunft im öffentlichen Teil der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses und des Rates zu behandeln.
An den Planungen zur Übergangswohnanlage ändert sich dadurch nichts. Denn auch ohne den jetzt beanstandeten Beschluss war und ist die Gemeindeverwaltung verpflichtet, Ersatz für die derzeitige, zeitlich befristete Unterbringung auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Thurn, das zum Innovations-Quartier Neunkirchen-Süd entwickelt werden soll, zu finden und entsprechende Planungen vorzunehmen.
Auch auf die Errichtung der Geflüchtetenunterkunft in Hochhausen, die vom Rat bereits im letzten Dezember beschlossen wurde und derzeit umgesetzt wird, hat dies keine Auswirkungen. Anders als beim Beschluss über die Unterkunft am Höfferhof lagen der damaligen Beratung bereits konkrete Angebote zugrunde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Januar durchgeführt und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Unterkunft wird derzeit aufgestellt und planmäßig Mitte des Jahres bezugsfertig werden.