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Weiteres Serviceangebot: Zusätzliche Einwohnerfragestunde vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Donnerstag, 24. September 2026, von 17:00 bis 18:00 Uhr lädt die Verwaltung in die Aula der Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid zu einer zusätzlichen Einwohnerfragestunde ein.

Hintergrund ist die gestiegene Zahl an Anfragen aus der Bürgerschaft an die Verwaltung zu unterschiedlichen kommunalen Themen. Daher schafft die Gemeinde mit diesem zusätzlichen Format einen neuen Rahmen: Die einstündige Veranstaltung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen, die Fragen, die noch nicht an die Verwaltung gestellt wurden, zu Angelegenheiten der Gemeinde einbringen möchten. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung wird erwartungsgemäß die Grundsteuer B stehen, deren Erhöhung viele Einwohnerinnen und Einwohner beschäftigt, daneben wird aber ausdrücklich auch Raum für Fragen zu anderen kommunalen Themen gegeben.  Die bislang an die Verwaltung gerichteten Fragen und die dazugehörigen Antworten werden digital, unabhängig von der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt.

 

Die Fragestunde findet im Vorfeld der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt, die im Anschluss um 18:00 Uhr beginnt. Sie versteht sich als zusätzliches Serviceangebot der Verwaltung, das den Einwohnerinnen und Einwohnern bereits vor der eigentlichen Sitzung einen geeigneten Rahmen bietet, um ihre Fragen persönlich vorzutragen. Die Dauer der zusätzlichen Fragestunde beträgt maximal 1 Stunde.

Wer um 17:00 Uhr verhindert ist, muss auf sein Anliegen nicht verzichten:

In der um 18:00 Uhr beginnenden Ausschusssitzung findet unter TOP 2 eine Einwohnerfragestunde statt, die maximal 30 Minuten dauert.

Wer auch daran nicht teilnehmen kann, hat weiterhin die Möglichkeit, sein Anliegen schriftlich an die Verwaltung zu richten: per E-Mail an pressestelle@neunkirchen-seelscheid.de.

Rahmenbedingungen dieser zusätzlichen Einwohnerfragestunde:

  • Zulässig sind ausschließlich Fragen – keine Erklärungen oder Stellungnahmen
  • Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen