Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid:
Wirksamwerden der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Kindertagesstätte Talstraße Seelscheid“
Der Rat der Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die 21. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit Antrag vom 11.03.2025 wurde der Bezirksregierung Köln die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB mit den erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Der Antrag ist am 26.03.2025 bei der Bezirksregierung eingegangen. Die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB wurde am 22.04.2025 von der Bezirksregierung erteilt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushang am Rathaus der Gemeinde in Neunkirchen und am Eingang der Gemeindebücherei/Bürgerbüro in Seelscheid (Bekanntmachungstafeln).
Außerdem ist die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid einzusehen.
Neunkirchen-Seelscheid, den 29.04.2025
Gez. Berka