Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A informiert die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach Zuschlagserteilungen, und zwar bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,- € ohne Umsatzsteuer sowie bei Freihändigen Vergaben ab 15.000,- € ohne Umsatzsteuer Auftragswert auf ihrer Internetseite. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer | Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid |
gewähltes Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung |
Auftragsgegenstand | Neubau einer Kultur- und Sporthalle |
Ort der Ausführung | Breitestr. 26 a, 53819 Neunkirchen-Seelscheid |
Name des beauftragten Unternehmens | IUP Bau GmbH |
Information vorzuhalten von / bis | von 30. KW. 2026 |

